GEZ
Hiermit eröffne ich also die Kategorie "Tipps fürs Leben". Wie angekündigt dreht sich hier alles um Ämter und diverse andere Stellen mit denen man vielleicht (ich wünsche es euch nicht!) mal in Berührung kommt. Und da unser System voll ist mit merkwürdigen Regeln und Richtlinien - und ich ein Typ bin der immer wieder die eine oder andere übertritt – will ich hier ein bisschen was von meinem Erfahrungsschatz teilen... Wer weiß, vielleicht nutzt es mal jemanden.
Anfangen tue ich mit der GEZ. Jeder der einen Fernseher besitzt oder aber diesen Text Zuhause von seinem eigenen Rechner aus betrachtet, hat mit dem Verein irgendwie zu tun. Wie die meisten wissen werden, ist das nicht billig. Was die GEZ eigentlich mit der Kohle machen sollte, lasse ich mal dahin gestellt. Vielleicht rege ich mich an anderer Stelle mal darüber auf. Hier werde ich erklären, wie man am besten eine Freistellung beantragt.
Diese Freistellung steht einem zu, wenn man beispielsweise ALG II bezieht. Man muss dann zum Einwohnermeldeamt und sich einen Antrag auf Freistellung holen. Alternativ auch relativ bequem von der Website der GEZ. Allerdings ist dann ein Farbdrucker Voraussetzung! Hat man nun diesen Antrag fertig, sollte man ihn löschen und nochmal sehr genau überlegen ab wann man wirklich Geräte besitzt!!! Warum das so wichtig ist?! Ein kleines Beispiel: Ich bin im Februar in meine Wohnung gezogen. Ich habe im März Post von der GEZ bekommen. Ab April gilt meine Befreiung. Nun muss ich für Februar und März zahlen. Obwohl der Grund für die Freistellung auch schon im Februar galt! Der GEZ egal... Welche Schlüsse der Einzelne jetzt daraus ziehen mag, lasse ich völlig ihm überlassen. Ich weise nur darauf hin das es so ist. Wenn man ein halbes Jahr lang Geräte betreibt, kann das teuer werden...
Aber wenden wir uns wieder der Befreiung zu. Man hat den Antrag nun also fertig gemacht. Der allein reicht aber natürlich nicht. Die GEZ ist offenbar in der Lage sich mit dem Einwohnermeldeamt zusammen zu tun, aber nicht mit den ARGEN oder den Kommunen. Also muss man eine beglaubigte Kopie des ALG II Bewilligungsbescheides beilegen. Des kompletten!!! Manchmal ist der ein paar Seiten lang... also darauf achten das alle Seiten vorhanden sind! Alles kopieren, das Original mitnehmen und ab zum Einwohnermeldeamt. Wer klug ist, hat das schon fertig wenn er sich seinen Antrag abholt! *g* Geld nicht vergessen, normalerweise kostet die Beglaubigung Geld. Antrag und Kopie dann in einen Umschlag und dann ab in die Post damit. Ist alles in Ordnung sollte ein paar Tage später ein Brief von der GEZ kommen der die Befreiung bestätigt. ACHTUNG!!! Anbei ist die Rechtsbehelfsbelehrung. Darin "versteckt" ist der Hinweis auf eventuell anfallende Nachzahlungen*. Gut lesen!
Aber das Beste am Schluss... In der Regel gilt die Befreiung nur zwei Monate. Sie muss von euch selbstständig neu beantragt werden. Wenigstens wenn ich den Brief richtig verstanden habe. Also nicht vergessen, sonst kommt wieder eine Nachzahlung. Denn wie wir jetzt wissen gilt die Befreiung immer erst für den Folgemonat. Völlig egal über welchen Zeitraum der ALG II Bewilligungsbescheid schon läuft. Dämlich? Ja, dem Gedanken konnte ich mich auch nicht verwehren...
Eins noch. Unter "neuartige Empfangsgeräte" versteht die GEZ Computer oder TV fähige Handys. Immerhin wird vorausgesetzt das ihr ständig irgendwelches Programm der öffentlich rechtlichen TV Sender konsumiert. Auch und besonders via Internet. Zwar habe ich noch nicht raus finden können welches Programm die Herrschaften dabei im Sinn hatten, aber ich werde auf der Suche danach nicht nachlassen.
Und nun rege ich mich doch auf...
Link zur Befreiung von der GEZ http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html
Ummelden.de Site auf der sich Adressen und Öffnungszeiten der Meldeämter finden. Sehr praktisch da die manchmal merkwürdige Öffnungszeiten haben!
SEETHER
Nachtrag:
*Nach einiger Zeit bekommt man eine reguläre Rechnung inklusive Überweisungsträger.
Anfangen tue ich mit der GEZ. Jeder der einen Fernseher besitzt oder aber diesen Text Zuhause von seinem eigenen Rechner aus betrachtet, hat mit dem Verein irgendwie zu tun. Wie die meisten wissen werden, ist das nicht billig. Was die GEZ eigentlich mit der Kohle machen sollte, lasse ich mal dahin gestellt. Vielleicht rege ich mich an anderer Stelle mal darüber auf. Hier werde ich erklären, wie man am besten eine Freistellung beantragt.
Diese Freistellung steht einem zu, wenn man beispielsweise ALG II bezieht. Man muss dann zum Einwohnermeldeamt und sich einen Antrag auf Freistellung holen. Alternativ auch relativ bequem von der Website der GEZ. Allerdings ist dann ein Farbdrucker Voraussetzung! Hat man nun diesen Antrag fertig, sollte man ihn löschen und nochmal sehr genau überlegen ab wann man wirklich Geräte besitzt!!! Warum das so wichtig ist?! Ein kleines Beispiel: Ich bin im Februar in meine Wohnung gezogen. Ich habe im März Post von der GEZ bekommen. Ab April gilt meine Befreiung. Nun muss ich für Februar und März zahlen. Obwohl der Grund für die Freistellung auch schon im Februar galt! Der GEZ egal... Welche Schlüsse der Einzelne jetzt daraus ziehen mag, lasse ich völlig ihm überlassen. Ich weise nur darauf hin das es so ist. Wenn man ein halbes Jahr lang Geräte betreibt, kann das teuer werden...
Aber wenden wir uns wieder der Befreiung zu. Man hat den Antrag nun also fertig gemacht. Der allein reicht aber natürlich nicht. Die GEZ ist offenbar in der Lage sich mit dem Einwohnermeldeamt zusammen zu tun, aber nicht mit den ARGEN oder den Kommunen. Also muss man eine beglaubigte Kopie des ALG II Bewilligungsbescheides beilegen. Des kompletten!!! Manchmal ist der ein paar Seiten lang... also darauf achten das alle Seiten vorhanden sind! Alles kopieren, das Original mitnehmen und ab zum Einwohnermeldeamt. Wer klug ist, hat das schon fertig wenn er sich seinen Antrag abholt! *g* Geld nicht vergessen, normalerweise kostet die Beglaubigung Geld. Antrag und Kopie dann in einen Umschlag und dann ab in die Post damit. Ist alles in Ordnung sollte ein paar Tage später ein Brief von der GEZ kommen der die Befreiung bestätigt. ACHTUNG!!! Anbei ist die Rechtsbehelfsbelehrung. Darin "versteckt" ist der Hinweis auf eventuell anfallende Nachzahlungen*. Gut lesen!
Aber das Beste am Schluss... In der Regel gilt die Befreiung nur zwei Monate. Sie muss von euch selbstständig neu beantragt werden. Wenigstens wenn ich den Brief richtig verstanden habe. Also nicht vergessen, sonst kommt wieder eine Nachzahlung. Denn wie wir jetzt wissen gilt die Befreiung immer erst für den Folgemonat. Völlig egal über welchen Zeitraum der ALG II Bewilligungsbescheid schon läuft. Dämlich? Ja, dem Gedanken konnte ich mich auch nicht verwehren...
Eins noch. Unter "neuartige Empfangsgeräte" versteht die GEZ Computer oder TV fähige Handys. Immerhin wird vorausgesetzt das ihr ständig irgendwelches Programm der öffentlich rechtlichen TV Sender konsumiert. Auch und besonders via Internet. Zwar habe ich noch nicht raus finden können welches Programm die Herrschaften dabei im Sinn hatten, aber ich werde auf der Suche danach nicht nachlassen.
Und nun rege ich mich doch auf...
Link zur Befreiung von der GEZ http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html
Ummelden.de Site auf der sich Adressen und Öffnungszeiten der Meldeämter finden. Sehr praktisch da die manchmal merkwürdige Öffnungszeiten haben!
SEETHER
Nachtrag:
*Nach einiger Zeit bekommt man eine reguläre Rechnung inklusive Überweisungsträger.
Seether - 12. Jun, 16:16
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